Rauchmelder & Brandmelder
Elektro Leven wartet und repariert Ihren Rauchmelder
Ein Rauchmelder, der unzuverlässig arbeitet, Fehlalarme auslöst oder im Brandfall versagt, nutzt Ihnen gar nichts. Damit Rauchmelder Sie schützen können, müssen diese natürlich richtig eingebaut, voll funktionsfähig und betriebsbereit sein. Außerdem sollten Rauchmelder spätestens alle 10 Jahre ausgetauscht werden. Unsere Experten bei Elektro Leven unterstützen Sie gerne bei der Installation neuer und bei der Wartung vorhandener Rauchmelder in Ihrem Haushalt. Bei Bedarf ersetzen wir auch Ihre Altgeräte gegen neue. Sprechen Sie uns einfach an: Wir beraten Sie gerne kostenlos telefonisch bei der Wahl Ihres Rauchmelders.
Rauchmelderpflicht in Mönchengladbach
Die Rauchmelderpflicht in Mönchengladbach unterliegt der Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen. Für Bestandsgebäude gilt die Pflicht seit dem 01.04.2013, mit einer Übergangsfrist bis zum 01.01.2017. Für Neubauten gilt sie seit dem 01.04.2013. Laut Auflage muss mindestens 1 Rauchmelder in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flur und Treppenhaus installiert sein. Für einen optimalen Schutz ist allerdings eine Installation in allen Räumen empfehlenswert.
Für die fachmännische Installation und Wartung von Rauchmeldern nach DIN 14676 ist seit dem 01.09.2013 ein Nachweis der Fachkompetenz der Dienstleistungserbringer, als geprüfte Fachkraft für Rauchmelder gemäß DIN 14767, erforderlich. Wir, die Elektro Leven GmbH, bringen als zertifizierter Fachbetrieb nach DIN 14676 langjährige Erfahrung mit und helfen Dir schnell und zuverlässig bei allen Fragen zu Rauchwarnmeldern.
Rauchmelderpflicht in Mönchengladbach
Die Rauchmelderpflicht in Mönchengladbach unterliegt der Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen. Für Bestandsgebäude gilt die Pflicht seit dem 01.04.2013, mit einer Übergangsfrist bis zum 01.01.2017. Für Neubauten gilt sie seit dem 01.04.2013. Laut Auflage muss mindestens 1 Rauchmelder in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flur und Treppenhaus installiert sein. Für einen optimalen Schutz ist allerdings eine Installation in allen Räumen empfehlenswert.
Für die fachmännische Installation und Wartung von Rauchmeldern nach DIN 14676 ist seit dem 01.09.2013 ein Nachweis der Fachkompetenz der Dienstleistungserbringer, als geprüfte Fachkraft für Rauchmelder gemäß DIN 14767, erforderlich. Wir, die Elektro Leven GmbH, bringen als zertifizierter Fachbetrieb nach DIN 14676 langjährige Erfahrung mit und helfen Dir schnell und zuverlässig bei allen Fragen zu Rauchwarnmeldern.
Rauchmelder: Günstige Lebensretter
Rauchmelder sind kleine Lebensretter. Jährlich verursachen Brände im Haushalt Schäden in Millionenhöhe und führen zu zahlreichen Todesopfern. In den meisten Fällen ist es dabei gar nicht das Feuer tödlich, sondern die giftigen Rauchgase, die bei Bränden entstehen. Während dem Schlaf schaltet der Geruchssinn aus, was nicht selten zu einem schnellen Tod führt. Schützen auch Sie sich in Mönchengladbach vor dieser Gefahr!
Rauchmelder sind in Nordrhein-Westfalen gesetzlich vorgeschrieben. Das ist auch sinnvoll, denn schließlich schützt dieses kleine Gerät Sie und Ihre Familie zuverlässig vor den Folgen eines Wohnungsbrandes. Der Rauchmelder erkennt im Falle eines Feuers frühzeitig eine Rauchentwicklung und gibt einen Alarm, wodurch eine rechtzeitige Räumung der Wohnung oder eine Löschung des Brandes ermöglicht wird. Wir empfehlen deswegen die Installation eines Rauchmelders in jedem Raum, außer in Küche und Bad.
Rauchmelder: Sicherheit zum kleinen Preis
Rauchmelder sind kleine Lebensretter. Jährlich verursachen Brände im Haushalt Schäden in Millionenhöhe und führen zu zahlreichen Todesopfern. In den meisten Fällen ist es dabei gar nicht das Feuer tödlich, sondern die giftigen Rauchgase, die bei Bränden entstehen. Während dem Schlaf schaltet der Geruchssinn aus, was nicht selten zu einem schnellen Tod führt. Schützen auch Sie sich in Mönchengladbach vor dieser Gefahr!
Rauchmelder sind in Nordrhein-Westfalen gesetzlich vorgeschrieben. Das ist auch sinnvoll, denn schließlich schützt dieses kleine Gerät Sie und Ihre Familie zuverlässig vor den Folgen eines Wohnungsbrandes. Der Rauchmelder erkennt im Falle eines Feuers frühzeitig eine Rauchentwicklung und gibt einen Alarm, wodurch eine rechtzeitige Räumung der Wohnung oder eine Löschung des Brandes ermöglicht wird. Wir empfehlen deswegen die Installation eines Rauchmelders in jedem Raum, außer in Küche und Bad.
Häufig gestellte Fragen
Wie sinnvoll sind Rauchmelder?
Über die Notwendigkeit von Rauchmeldern wird viel diskutiert. Befürworter bezeichnen sie als günstige Lebensversicherung. Gegner kritisieren die Kosten, die durch Kauf und Wartung entstehen, ohne dass ihr Nutzen wirklich bewiesen ist. Denn noch gibt es keine Statistiken, die aufzeigen würden, wie viele Brände aufgrund von Rauchmeldern frühzeitig erkannt wurden. Allgemein geht die Zahl der Brandtoten in Deutschland seit den Neunzigern stark zurück. Doch wenn Sie sich mit Feuerwehrleuten unterhalten, werden Ihnen diese von vielen Vorfällen erzählen, in der das Piepsen des Rauchmelders Leben gerettet hat. Auch wenn die Feuerwehr umsonst ausrückt – etwa, weil sie jemand wegen eines Fehlalarms alarmiert hat – kommt für die Kosten der Staat bzw. die Kommunen auf. Keiner, der die Feuerwehr im guten Gewissen rief, dass es irgendwo brennt, muss am Ende für den Einsatz zahlen. Doch wie sinnvoll sind Rauchmelder für Ihre Wohnung oder Ihr Haus in Mönchengladbach? Abgesehen davon, dass Sie in Nordrhein-Westfalen für alle Wohnungen und Häuser seit 2017 vorgeschrieben sind, ist es eine verhältnismäßig kleine Investition, die das Leben von Ihnen und Ihrer Familie im Ernstfall retten kann.
Wer ist für Anschaffung und Installation von Rauchmeldern zuständig?
Für die Montage von Rauchmeldern ist in Nordrhein-Westfalen in der Regel der Eigentümer / Vermieter zuständig.
Wer ist für die Wartung von Rauchmeldern zuständig?
Für die Wartung von Rauchmeldern ist in Nordrhein-Westfalen in der Regel der Mieter zuständig.
Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?
Ein Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und angrenzenden Fluren ist Pflicht. Kein Rauchmelder muss im Bad, Wohnzimmer oder in der Küche montiert werden – aus einem einfachen Grund: Der Rauchmelder soll vor allem vor Bränden schützen, die in der Nacht entstehen, wenn die Bewohner schlafen. Durch den Piepton werden sie aufgeweckt und haben Zeit, sich zu retten. Bei einem echten Brand entstehen Rauchgase, die den Schlafenden nicht etwa wecken, sondern durch die giftigen Bestandteile betäuben und letztendlich zum Ersticken führen. Warum also keine Rauchmelder in Bädern oder Küchen in München? Zum einen schläft in der Regel niemand in Küche und Bad – zum anderen würden unter Umständen selbst kleine Rauchentwicklungen, wie etwa von einem angekohlten Toast – oder übermäßiger Dampf – wie er beim Duschen entsteht – den Rauchmelder auslösen. Im Wohnzimmer muss kein Rauchmelder angebracht werden, doch schaden kann es nicht. Rauchmelder sollen mittig im Raum an die Decke angebracht werden. In Büros müssen keine Rauchmelder angebracht werden.
Wann müssen Rauchwarnmelder ausgetauscht werden?
Nach zehn Jahren müssen Rauchwarnmelder verpflichtend ausgetauscht werden – die ist den meisten Menschen nicht bekannt. Grund eins ist die nicht austauschbare 10-Jahres-Batterie, die in den meisten Rauchwarnmeldern verbaut ist. Aber selbst wenn diese noch hält, kann auch der Rauchwarnmelder selbst unbrauchbar werden. Grund zwei ist nämlich, dass empfindliche elektronische Bauteile innerhalb des Geräts einem Alterungsprozess unterliegen, der nach 10 Jahren die Funktionalität beeinträchtigen kann.
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